• Ehevertrag

Verliebt, verlobt, verheiratet – und dann?

Wenngleich eine Hochzeit mit viel Planungsaufwand verbunden ist, so soll sie doch vor allem eines sein: romantisch. Sich mit dem möglichen Ende der Ehe zu beschäftigen, ist daher eher unerwünscht. Dennoch kann es sich für einige lohnen, einen Ehevertrag aufzusetzen. Ob dies für Sie sinnvoll ist und was nach der Hochzeit noch zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Artikel. Laura Gosemann

Da noch immer jede dritte Ehe in Deutschland geschieden wird, bietet der Ehevertrag vorsorgliche Maßnahmen, um etwaige Streitigkeiten zu vermeiden. Denn die gesetzlichen Regelungen sorgen im Trennungsfall oftmals für erhebliche Einbußen – insbesondere bei Paaren mit sehr unterschiedlichem Vermögen. Der im Laufe der Ehe besser verdienende Gatte muss nämlich die Hälfte seines Zugewinns an den anderen abgeben.

Wann lohnt sich ein Ehevertrag?

Grundsätzlich ist das Aufsetzen eines Ehevertrags ratsam, wenn derjenige, der mehr Geld nach Hause bringt, selbstständig, an einem Unternehmen beteiligt oder ein vermögender Erbe ist. Andernfalls wird aufgrund des Zugewinnausgleichs seine Existenzgrundlage gefährdet. Daher sollten im entsprechenden Kontrakt einzelne Vermögensgegenstände, wie die eigene Firma oder Immobilie, aus dem Zugewinn ausgeschlossen werden. Zusätzlich ist eine Begrenzung der Kosten möglich, wenn der Ex-Partner lediglich jene Ausgleichszahlungen erhält, die sowohl von der Ehedauer als auch von vorhandenen gemeinsamen Kindern sowie dem Umfang derer Betreuung abhängen. Eine Gütertrennung verhindert den Zugewinnausgleich schließlich komplett.

Der Anspruch auf einen Versorgungsausgleich der Rente kann ebenfalls problematisch werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn einer der Partner verbeamtet und somit für sein Alter gut versorgt ist, während der andere sich selbstständig gemacht hat. Aufgrund dessen sollte – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten – der Anteil des Partners an den eigenen gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenansprüchen vertraglich limitiert werden.

Die Unterhaltspflicht kann durch einen Ehevertrag prinzipiell nicht verhindert werden. Denn jeder, der bedürftig ist, zum Beispiel aufgrund von Krankheit oder Erwerbslosigkeit, und darüber hinaus gemeinsame Kinder betreut oder sich sogar in einer Ausbildung befindet, hat einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Einige Aspekte können jedoch sehr wohl vertraglich geregelt werden. So ist eine Begrenzung der Zahlungsdauer während einer Ausbildung üblich. Angemessene Ausgleichszahlungen, zum Beispiel für die Kinderbetreuung, können bereits während der Ehe getätigt und nacheheliche Unterhaltsansprüche, zum Beispiel bei Erwerbslosigkeit, ausgeschlossen werden.

Was kostet mich ein Ehevertrag?

Die Kosten, um einen Ehevertrag aufzusetzen, sind im Gegensatz zu den Ausgaben, die eine streitige Scheidung mit sich bringt, überschaubar. Sie richten sich in der Regel nach dem Nettovermögen der Ehegatten. Für einen Vertragsentwurf und eine entsprechende Beratung sowie Beurkundung belaufen sich daher die Kosten auf ungefähr 550 Euro, wenn ein gemeinsames Vermögen von 100.000 Euro besteht. Hinzu kommt lediglich die Umsatzsteuer.

Was kommt nach der Hochzeit noch auf mich zu?

Nach der Einigung über den Ehevertrag sind in der Regel weitere unliebsame Aufgaben zu erledigen: Gemeint sind die Behördengänge. So spielt es keine Rolle, ob bei der Hochzeit der Name des Partners übernommen wurde oder nicht – der Gang zum Einwohnermeldeamt ist unumgänglich. An eine etwaige Namensänderung auf Reisepass und Personalausweis sollte hingegen bereits bei der Anmeldung zur Eheschließung gedacht werden, damit der anschließenden Hochzeitsreise nichts im Wege steht.

Zusätzlich muss das Finanzamt besucht werden, um die Steuerklassen ändern zu lassen. Vorab kann ein Steuerberater über die günstigste Kombination informieren. Auch die Umschreibung eines Führerscheins und der entsprechenden Zulassungsscheine für das Auto oder Motorrad sind wichtig.

Des Weiteren geht eine Ehe oftmals mit Veränderungen im Hinblick auf die gesetzliche oder private Krankenversicherung einher. Eventuell ergeben sich auch hierbei günstigere Konditionen, die idealerweise schon vorab erfragt wurden. Selbstverständlich gilt dies auch für weitere bestehende Versicherungen.

In jedem Fall muss die Bank zur Aktualisierung des Kontoinhabers kontaktiert werden, sodass auf den Kredit- und Bankkarten der neue Name erscheint. Häufig entscheiden sich Ehepaare auch für die Eröffnung eines gemeinsamen Kontos.

Nicht zuletzt ist die Arbeitsstelle zu informieren. Die Personalabteilung ist dann für entsprechende Umtragungen, Änderungen der E-Mail-Adresse und ähnliches zuständig. Privat ist eine E-Mail-Adresse mit dem aktuellen Namen ebenfalls sinnvoll.

Schließlich muss überall, wo weiterhin Verträge bestehen, zum Beispiel beim Telefonanbieter, die Namensänderung mitgeteilt werden.

Weitere wichtige Regelungen zum Thema Ehe finden Sie unter www.familienrecht.net/ehe.

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