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Standesamtlich Heiraten

Bisher galt: Heiraten ohne Standesamt geht nicht, denn seit 1876 wurde eine ausschließlich kirchliche Hochzeit nicht als gültig anerkannt. Ab 1. Januar 2009 ist es auch möglich, nur kirchlich in den Stand der Ehe zu treten. Somit stehen eine kirchliche Hochzeit und eine staatliche Trauung unabhängig nebeneinander. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass für nicht standesamtlich geschlossene Ehen familienrechtliche Nachteile entstehen, so entfallen zum Beispiel Unterhalt, Erbrecht, Steuerfreibetrag, und Schutzvorschriften für den Schwächeren beim Scheitern der Ehe und es gibt keinen Zugewinnausgleich.
Für Fragen sollten Sie sich an die entsprechenden kirchlichen Stellen wenden (siehe rechts).

Notwendige Papiere

Papiere, die unbedingt vorgelegt werden müssen, sind: der Personalausweis oder Reisepass. Beide Partner müssen gemeinsam bei der Anmeldung zugegen sein. Eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ist auch erforderlich. Wenn Sie Kinder haben, schon einmal ver­heiratet waren oder akademische Grade ins Heiratsregister eingetragen werden sollen, sind zusätzliche Dokumente abzugeben. Die Standesbeamten beantworten alle Fragen dazu.

Heiraten in einer anderen Stadt

Für den Fall, dass sich das Wunschstandesamt in einer anderen Stadt befindet, muss trotzdem im Heimatort die Anmeldung inklusive aller Formalitäten erfolgen, die Beamten leiten dann die Papiere und Formulare weiter.

Was ist ein Aufgebot?

Aufgebot nannte sich die Regelung, eine Hochzeit öffentlich anzukündigen und im Standesamt auszuhängen. Der ursprüngliche Grund war, dass Jemand Einspruch erheben konnte, wenn ernstliche Gründe gegen eine Hochzeit vorlagen.
Seit 1998 ist diese Regelung abgeschafft, weil moderne Melderegister den Datenabgleich ermöglichen.

Braucht man Trauzeugen?

Trauzeugen sind seit 1998 am Standesamt nicht mehr vorgeschrieben. Wer auf diese Tradition trotzdem nicht verzichten möchte, kann enge Freunde, Geschwister oder andere Verwandte um diesen Dienst bitten. Voraussetzung dafür ist, dass der Trauzeuge volljährig ist und über einen gültigen Personalausweis verfügt.

Heiraten in der Kirche

Eine kirchliche Hochzeit, ob nun evangelisch oder katholisch, ist immer mit großer Feierlichkeit verbunden. Das Orgelspiel und das Glockengeläut stimmen alle Anwesenden auf diesen ganz besonders ergreifenden Anlass ein. Gebet und Gesang sind immer Bestandteil einer solchen religiösen Zeremonie.

Am Anfang der geplanten kirchlichen Hochzeit steht ein Traugespräch mit dem Pfarrer der ausgewählten Kirche. In diesem Gespräch wird der Ablauf der Trauzeremonie geklärt und der Pfarrer spricht mit den Brautleuten über die Bedeutung der christlichen Ehe. Einige Begebenheiten aus Ihrem Leben und der gemeinsame Weg als Paar sollen bei dieser Unterhaltung zur Sprache kommen und als Grundlage für den ganz persönlichen Traugottesdienst dienen. Als Basis für die Predigt dient der ausgewählte Trauspruch. Auch Einzelheiten der Zeremonie können Sie an dieser Stelle klären, z. B. wie soll der Ein- und Auszug aus der Kirche gestaltet werden oder wofür wird die Kollekte eingesetzt.

Die evangelische Zeremonie

Eine evangelische Trauung beginnt zumeist mit Bibel­worten aus dem alten oder neuen Testament. Nach dieser Predigt fragt der Pastor das Brautpaar, ob es gewillt ist, eine evangelische Ehe zu führen und danach werden die Ringe gesegnet. Der Ringtausch und die Segnung des Paares sind die Höhepunkte des Traugottes­dienstes.

Voraussetzung für eine kirchliche Heirat ist die Mitgliedschaft einer der Partner in der Kirche. In diesem Fall können Sie einen Gottesdienst anlässlich der Eheschließung feiern, wenn der nichtchristliche Partner ausdrücklich zustimmt und erklärt, den Glauben des Partners, der Partnerin zu achten und auch bei der Erziehung der Kinder nicht zu behindern. Die Segnung durch den Pfarrer erhalten eigentlich nur getaufte Paare, es gibt aber mitunter auch Ausnahmen für Nichtchristen.

Die katholische Trauung

Bei einer katholischen Trauung muss ein evtl. ungetaufter Partner beim jeweiligen Bischof um Dispens bitten, das bedeutet, dass er per Unterschrift erklärt, eine katholische Lebensgemeinschaft zu führen und die Kinder im katholischen Glauben er­ziehen zu wollen.

In der katholischen Kirche können die Paare wählen zwischen einer Messe, an die sich die Eucharistiefeier anschließt oder einem Wortgottesdienst ohne Eucharistiefeier. Der Pfarrer begrüßt das Brautpaar und alle Anwesenden mit einer liturgischen Eröffnung. Nach der Predigt werden Braut und Bräutigam von ihm gefragt, ob sie zur christlichen Ehe, Treue und Liebe bereit sind und ihre Kinder im christlichen Glauben erziehen wollen. Es erfolgt eine Segnung der Trauringe, die zuvor in der Sakristei gemeinsam mit der Traubescheinigung abgegeben worden sind sowie der Ringwechsel. Die Segnung des Paares schließt die Zeremonie ab. Bei einer katholischen Trauung sind zwei Trauzeugen erforderlich.

Die ökumenische Trauung

Ökumenisch heiraten können Paare, die unterschiedlichen Konfessionen angehören. Bei einer Trauung dieser Art findet entweder die evangelische Zeremonie im Beisein eines katholischen Pfarrers in einer evangelischen Kirche statt oder umgekehrt der evangelische Pastor leistet Beistand bei der katholischen Trauung.
Laut Kirchenrecht muss die Trauung bei einer der beiden Konfessionen stattfinden, die Federführung übernimmt jeweils der Pfarrer, in dessen Kirche die Zeremonie stattfinden soll. Bei diesem Geistlichen meldet sich das Brautpaar zuerst. Im Traugespräch, an dem beide Pfarrer teilnehmen, wird die entsprechende Genehmigung für eine ökumenische Trauung erteilt. Ähnlich verhält es sich, wenn einer der Partner Mitglied einer Freikirche ist.

Die freie Trauung

Eine freie Trauung ist eine alternative Form der Heirat für Menschen, die nicht kirchlich gebunden sind und sich trotzdem eine festliche Zeremonie in religiöser Art wünschen. Empfehlenswert ist diese besondere Form der Hochzeit auch für Paare, die nicht in einer bestimmten Gemeinde beheimatet sind oder wenn einer der Partner bzw. beide aus der Kirche ausgetreten sind. Das gilt auch für geschiedene Paare und diejenigen, die überkonfessionell heiraten wollen.
Unabhängig von Glauben und Weltsicht bietet z. B. die Arbeitsgemeinschaft Freier Theologen die Möglichkeit zu Heiraten im ganzen Raum Deutschland an.
Zeit und Ort können vom Brautpaar nach Wunsch festgelegt werden, auch in einem Kirchengebäude ist dies möglich.

© Heiraten rund um Dresden · standesamtlich heiraten, kirchliche Trauung Dresden

Standesamtlich heiraten

 

Wichtige Dokumente

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Geburtsortes (erhältlich beim Standesamt)
  • Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich bei der Meldebehörde des Wohnortes)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (bei Ausländern, evtl. auch bei Aussiedlern)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geschiedene oder Verwitwete: beglaubigte Abschrift oder Auszug aus Familienbuch der vorherigen Ehen und frühere Heiratsurkunden sowie rechtskräftige Scheidungsurteile
  • Nachweis über akademische Grade
  • zusätzliche Papiere werden nötig, wenn ein Partner adoptiert wurde oder wenn schon Kinder vorhanden sind, in diesem Fall zuständiges Standesamt befragen
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